Eltern-Kind-Parkplätze
20251587 · Antwort der Verwaltung · 24.06.2025 · Amt für Finanzsteuerung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die CDU-Fraktion im Rat hat eine Anfrage zu den Kriterien und der zukünftigen Planung von Eltern-Kind-Parkplätzen in Bochumer Parkhäusern gestellt. In einer Antwort der Verwaltung, verfasst von Heike Lettau aus dem Amt für Finanzsteuerung, wird auf die Informationen der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum mbH (WEG) verwiesen.
Es wird erläutert, dass für Eltern-Kind-Parkplätze keine verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Vorgaben existieren. Die Einrichtung erfolgt auf freiwilliger Basis, wobei sich die WEG an den Bedürfnissen der Kunden und der Lage der jeweiligen Parkhäuser orientiert. Aktuell befinden sich 16 solcher Stellplätze im Parkhaus P5 und 10 im Parkhaus Husemann Karree. Diese Plätze liegen meist in der Nähe von Gebäudeeingängen und sind oft breiter als reguläre Parkflächen, um das Ein- und Aussteigen sowie das Be- und Entladen von Kinderwagen zu erleichtern.
Die Kontrolle der Nutzung erfolgt durch das Parkhauspersonal bei regelmäßigen Kontrollgängen. Bei unberechtigter Nutzung werden die betreffenden Fahrzeugbesitzer aufgefordert, das Fahrzeug auf einen anderen Stellplatz umzusetzen. Für die mittelfristige Planung sind keine weiteren Eltern-Kind-Parkplätze in den Parkhäusern der WEG vorgesehen. Eine Erweiterung des Angebots wird jedoch unter Berücksichtigung von Kundenrückmeldungen geprüft.
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