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Antwort der Verwaltung

Eltern-Kind-Parkplätze

20251587 24.06.2025 Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Eltern-Kind-Parkplätze · 09.04.2025
🟢 Beschlossen 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung) · Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

✦ KI-Zusammenfassung

Die CDU-Fraktion im Rat hat in einer Anfrage zur Sitzung des Ausschusses für Mobilität und Infrastruktur Informationen über den Stand und die Planung von Eltern-Kind-Parkplätzen in Bochum angefordert. Die Verwaltung informierte dazu, dass es für diese speziellen Stellflächen keine verkehrsrechtlichen oder baurechtlichen Regelungen gibt.

Derzeit befinden sich vor allem in Parkhäusern mit Bezug zu Einkaufszentren solche Flächen, beispielsweise im Parkhaus P5 sowie im Parkhaus Husemann Karree. Die Einrichtung orientiert sich an den Bedürfnissen der Kunden und der jeweiligen Lage der Parkhäuser. Zwar existieren keine verbindlichen Vorgaben, jedoch werden die Plätze häufig breiter als Standardparkplätze gestaltet und in der Nähe von Eingängen platziert, um das Be- und Entladen von Kinderwagen zu erleichtern.

Die Kontrolle der Nutzung erfolgt durch das Personal vor Ort im Rahmen regelmäßiger Rundgänge. Bei unberechtigter Nutzung werden die betreffenden Personen aufgefordert, ihr Fahrzeug auf einen anderen Stellplatz umzusetzen. Für die mittlere Frist sind keine weiteren Eltern-Kind-Parkplätze in den Parkhäusern der WirtschaftsEntwicklungsGesellschaft Bochum GmbH vorgesehen, eine Erweiterung des Angebots wird jedoch unter Berücksichtigung von Kundenrückmeldungen geprüft.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 167 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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