Rechtsanspruch Offener Ganztag
✦ KI-Zusammenfassung
Die Fraktion der Grünen im Rat hat eine Anfrage an den Oberbürgermeister gestellt, die sich mit dem schrittweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Grundschulkinder befasst. Dieser Anspruch soll ab August 2026 zunächst für Erstklässler gelten und bis zum Jahr 2029 auf alle Klassenstufen der Primarstufe ausgeweitet werden.
Im Rahmen der Anfrage werden verschiedene Aspekte der Umsetzung thematisch behandelt. Die Fraktion bittet um Informationen zu den konzeptionellen Planungen der Stadtverwaltung, um diesem Rechtsanspruch gerecht zu werden, sowie zur benötigten zusätzlichen Personalstärke und den entsprechenden Gewinnungsstrategien. Zudem wird nach Schulen gefragt, an denen im Schuljahr 2026/27 voraussichtlich keine Plätze für Erstklässler zur Verfügung stehen könnten.
Ein weiterer Schwerpunkt der Anfrage liegt auf dem Risiko für Schülerinnen und Schüler der höheren Klassenstufen, die durch den neuen Rechtsanspruch ihre bisherigen Ganztagsplätze verlieren könnten. Hierbei werden Informationen zu betroffenen Schulen sowie möglichen Präventionsmaßnahmen angefordert. Des Weiteren wird nach dem Zeitplan für die Platzvergabe durch die Träger sowie nach der Möglichkeit gefragt, die anstehende Trägervergabe aufgrund der zeitlichen Überschneidung mit dem Rechtsanspruch anzupassen oder zu verlängern.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 01.07.2025Die Anfrage wird schriftlich beantwortet.
✉ Neue Vorlagen zum Thema Kinder, Jugend, Familie & Schule direkt ins Postfach
Bestätigungsmail (Double-Opt-in) · weitere Themen & Bezirke · Datenschutz