Zuschussantrag frau.zeit.chor
20251525 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.06.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Mitte I
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0Dagegen: 1 (Die Partei)Dafür: 15 (SPD, Grüne, CDU, BD, BSW)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Mitte I hat mit der Vorlage Nummer 20251525 einen Antrag auf Gewährung eines Zuschusses für den neu gegründeten Chor „frau.zeit.chor“ vorgelegt. Der Beschlussvorschlag sieht eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 1.500,00 Euro vor. Ziel der Förderung ist es, dem Chor die Durchführung musikalischer Veranstaltungen zu ermöglichen und dadurch den Zusammenhalt im Stadtbezirk zu stärken.
Die Grundlage für diesen Antrag bilden die Richtlinien zur Gewährung von Zuwendungen und Zuschüssen an Vereine, Verbände und Organisationen im Stadtbezirk Mitte. Demnach sind musikalische Vorführungen förderungswürdig, sofern sie die Zusammenarbeit im Stadtteil fördern. Die Voraussetzungen der entsprechenden Förderrichtlinie sind laut der Vorlage erfüllt.
Die Auszahlung des Zuschusses ist an die Bedingung geknüpft, dass der Chor die Verwendung der Mittel sowie die entstandenen Kosten durch Vorlage eines Verwendungsnachweises, bestehend aus Rechnungen und Quittungen, bei der Bezirksverwaltungsstelle nachweist. Sollte die Zuwendung zweckwidrig verwendet werden oder der Verwendungsnachweis nicht fristgerecht erbracht werden, kann die Stadt die Mittel ganz oder teilweise zurückfordern. Über den Antrag wird die Bezirksvertretung Bochum-Mitte in ihrer Sitzung am 26. Juni 2025 entscheiden.
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