Plakatierung im öffentlichen Raum - Bauordnung
20251482 · Antwort der Verwaltung · 23.09.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen Fraktion zur Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Nord befasst sich das Bauordnungsamt mit der Plakatierung im öffentlichen Raum. Hintergrund sind die Beobachtungen, dass Plakate an Drängelgittern oder Haltestellen nach Ende von Veranstaltungen nicht oder unregelmäßig entfernt werden.
Die Verwaltung führt aus, dass eine vollständige Bedeckung von Zäunen mit Plakaten die Aufenthaltsqualität beeinträchtigen und das Stadtbild stören kann. Während für das Unternehmen Ströer-Deutsche Städte Medien (DSM) vertraglich geregelte Werbeanlagen bis zum 31. Dezember 2030 zugelassen sind, stammen die beanstandeten Plakate nach Kenntnis der Verwaltung vermutlich von Veranstaltern selbst, ohne dass hierfür eine Sondernutzungsgenehmigung vorliegt.
Im Rahmen des Konzessionsvertrages mit DSM übernimmt das Unternehmen die Entfernung von Wildplakaten sowie die entsprechenden Kosten. Da eine lückenlose Überprüfung des gesamten Stadtgebiets nicht möglich ist, ist die Verwaltung auf Meldungen angewiesen. Für die schnellstmögliche Entfernung empfiehlt das Bauordnungsamt, Hinweise per E-Mail einzureichen, idealerweise ergänzt durch ein Foto und eine Adressangabe.
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