Möglichkeiten eines gestaffelten Grillverbots im öffentlichen Raum in Abhängigkeit vom Graslandfeuerindex
20251475 · Antwort der Verwaltung · 26.06.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt
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Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zu den Möglichkeiten eines gestaffelten Grillverbots im öffentlichen Raum reagiert. Ein solches Verbot, das sich am Graslandfeuerindex des Deutschen Wetterdienstes orientiert, ist bereits in einer Neufassung der Bochumer Sicherheitsverordnung verankert. Dieser Beschluss des Rates erfolgte auf Initiative der Fraktionen SPD, Grüne und CDU.
Die Regelung sieht vor, dass in allen Grünanlagen ein Grillverbot gilt, sobald der Graslandfeuerindex die Stufe 3 erreicht. Hintergrund der Maßnahme ist die Reduzierung der Brandgefahr in städtischen Grünflächen infolge von Hitze und Trockenheit. Da der Index für die gesamte Stadt gilt, ist eine Differenzierung nach einzelnen Stadtbezirken nicht vorgesehen.
Die Verwaltung beginnt nun mit der Umsetzungsplanung. Dabei sollen digitale und öffentlichkeitswirksame Wege genutzt werden, um die Bürgerinnen und Bürger über den aktuellen Stand des Index und bestehende Verbote zu informieren. Ein Austausch zwischen dem Ordnungs- und Veterinäramt, der Feuerwehr sowie dem Umwelt- und Grünflächenamt wird zur Sicherstellung einer einheitlichen Kommunikation angestrebt.
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