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Anregung gemäß § 24 GO NRW – Mein Antrag Tempo 30

20251441 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.06.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 24.06.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

In einer Beschlussvorlage des Tiefbauamtes wird die Ablehnung einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW vorgeschlagen. Ein Bürger hat angeregt, die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Bochum dort, wo es möglich ist, ganztägig auf 30 km/h zu reduzieren, insbesondere für die Hörder Straße im Bereich der Hausnummer 133.

Die Verwaltung empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Zwar setzt sich die Stadt im Rahmen der Städteinitiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ für mehr kommunale Handlungsspielräume bei Geschwindigkeitsbeschränkungen ein, eine pauschale Möglichkeit zur Anordnung von Tempo 30 bestehe jedoch derzeit nicht. Die Hörder Straße ist Teil des städtischen Vorbehaltsstraßennetzes, das dem Durchgangs- und Wirtschaftsverkehr dient. Eine Geschwindigkeitsbegrenzung könnte dazu führen, dass der Verkehr in Wohngebiete ausweicht.

Für den Bereich der Hörder Straße 133 wurden keine Voraussetzungen für eine Temporeduzierung festgestellt. Es liegen dort weder Fußgängerüberwege noch ein direkter Zugang zu einem öffentlichen Spielplatz vor. Auch eine Einstufung als hochfrequenter Schulweg konnte nach Ortsbegehungen nicht bestätigt werden. Da der Abschnitt zudem im aktuellen Lärmaktionsplan nicht als Lärmschwerpunkt ausgewiesen ist, werden die geltenden Regelungen der Straßenverkehrs-Ordnung als ausreichend betrachtet.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (42. Sitzung)
24.06.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag