Widmung der Straße „Gropiusweg“ als Gemeindestraße
20251431 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.09.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Gropiusweg · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Widmung des Gropiuswegs als Gemeindestraße vorgelegt. Das Vorhaben betrifft die Flächen im Gemarkung Laer, Flur 5, konkret die Flurstücke 1282 und 1577. Die Widmung der Straße soll der Erschließung der Anwohner dienen.
In den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen Nr. 368 und 437 I der Stadt Bochum sind die entsprechenden Flächen bereits als Straßenverkehrsflächen festgesetzt. Die rechtliche Grundlage für die Widmung bildet der Paragraph 6 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW) in Verbindung mit dem Paragraph 37 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW). Die Eigentümerin der zu widmenden Flächen ist die Stadt Bochum.
Die Entscheidung über den vorliegenden Beschlussvorschlag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 30. September 2025 erwartet.
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