Einziehung eine Teilfläche der Haarstraße
20251428 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 17.06.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Haarstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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Die Verwaltung hat mit der Vorlage 20251428 den Beschluss beantragt, eine Teilfläche der Haarstraße im Bereich der Hausnummer 21 in Bochum-Stiepel einzuziehen. Ziel des Vorhabens ist ein Grundstückstausch, um die Verkehrssicherheit in diesem Abschnitt zu erhöhen. Derzeit beträgt die Breite der Haarstraße an dieser Stelle etwa 4,50 Meter, während der gegenüberliegende, von der Stadt gepachtete Gehweg eine Breite von 1,50 Metern aufweist. Durch die Einziehung der Fläche und den geplanten Umbau sollen die Straße auf 5,50 Meter und der Gehweg auf 2 Meter verbreitert werden.
Die betroffene Teilfläche wird bereits von einem Anlieger für private Ladevorgänge genutzt. Eine alternative Erschließung des Grundstücks wäre laut Tiefbauamt mit Umwelteingriffen im Landschaftsschutzgebiet verbunden. Im Rahmen des Grundstückstausches sollen Gehwegflächen aus privatem Eigentum in das öffentliche Eigentum übergehen, damit die Stadt die für den Ausbau erforderlichen Flächen erhält. Die rechtliche Grundlage für die Einziehung bildet § 7 des Straßen- und Wegegesetzes Nordrhein-Westfalen, da die Fläche für den öffentlichen Verkehr als entbehrlich eingestuft wird. Die Entscheidung über die Vorlage wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Süd am 17. Juni 2025 getroffen.
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