Anregung gemäß § 24 GO NRW – Einrichtung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Blumenfeldstraße zwischen Hattinger Straße und Florastraße
20251416 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 24.06.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
📍 Blumenfeldstraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
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In der Blumenfeldstraße, im Abschnitt zwischen Hattinger Straße und Florastraße, soll eine zeitlich begrenzte Geschwindigkeitsbeschränkung eingeführt werden. Auf Grundlage einer Anregung gemäß § 24 GO NRW schlägt das Tiefbauamt vor, dem Antrag nur teilweise zu folgen. Da die Straße als Teil des Vorbehaltsstraßennetzes grundsätzlich für eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vorgesehen ist, sieht der Vorschlag eine gezielte Anpassung vor.
Die Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h soll mit dem Zusatzzeichen „Schulweg“ erfolgen und auf die Zeit von Montag bis Freitag zwischen 7:00 Uhr und 16:30 Uhr beschränkt werden. Grund hierfür ist die Nutzung des Straßenabschnitts durch etwa 100 Schülerinnen und Schüler zur Stoßzeit vor Schulbeginn. Eine dauerhafte Beschränkung unter 50 km/h oder eine Anordnung aufgrund anderer besonderer Gefahrenlagen wurde nach einer Überprüfung vor Ort und in Abstimmung mit der Polizei nicht begründet. Im Zuge dessen soll zudem das Verkehrszeichen zur Begrenzung der 30 km/h-Zone auf der Nevelstraße versetzt und die Beschilderung auf der Blumenfeldstraße ergänzt werden.
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