Fußgängersicherheit Ampel Kemnader Str./Am Brunen
20251413 · Antwort der Verwaltung · 30.09.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat der Bezirksvertretung Bocherm-Süd eine Stellungnahme zur Fußgängersicherheit an der Ampelkreuzung Kemnader Straße/Am Brunen vorgelegt. Die Informationen basieren auf einer Rückmeldung des Landesbetriebs Straßen.NRW.
Bezüglich der Nutzung des betreffenden Weges stellt der Landesbetrieb fest, dass es sich um einen Sonderweg handelt, der nicht durch spezifische Verkehrszeichen als Radweg gekennzeichnet ist. Eine Nutzung durch den Radverkehr ist daher nicht zulässig, sofern keine entsprechenden Zusatzzeichen dies ausdrücklich erlauben.
Auf die Anfrage, ob versetzte Gatterschranken direkt an der Ampel installiert werden können, wird mit einer Ablehnung reagiert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit wird von der Aufstellung solcher Schranken abgesehen, da diese als feste Hindernisse im Verkehrsraum gelten und potenzielle Gefahrenquellen für die Verkehrsteilnehmenden darstellen könnten.
Hinsichtlich der Sichtbarkeit der Lichtzeichenanlage wird darauf hingewiesen, dass bereits eine Haltelinie sowie das Verkehrszeichen 131 in beiden Fahrtrichtungen vorhanden sind. Ergänzend dazu befindet sich in der unmittelbaren Nähe das Verkehrszeichen 136, welches auf die besondere Gefährdung durch Kinder hinweist. Die Zuständigkeit für die Anordnung von Verkehrszeichen und Markierungen liegt bei der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Bochum.
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