Sachbericht der AWO zum ambulanten Gruppenwohnen nach § 67 SGB XII in der Lothringer Straße
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Mitteilung der Verwaltung befasst sich mit dem ambulanten Gruppenwohnen nach § 67 SGB XII in der Lothringer Straße 21 A. Das Wohnangebot, welches von der Arbeiterwohlрачи (AWO) betreut wird, ist seit Mitte Februar in Betrieb.
Hinsichtlich der Kostenstruktur übernimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Finanzierung der Fachleistungsstunden. Die Stadt Bochum trägt die Verantwortung für die Immobilie und stellt im Rahmen einer Zuwendung die Mittel für die Unterstützungskräfte bereit. Ziel dieser Finanzierung ist es, eine Erreichbarkeit der Einrichtung rund um die Uhr sicherzustellen.
Der Sachbericht der AWO dient der Information im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und wird in dessen Sitzung am 18. Juni 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
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Dokumente
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Ort
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Beratungsfolge
- 18.06.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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