Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Befristete Anerkennung des Vereins Careleaver Bochum e.V. gemäß 75 SGB VIII

20251355 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 11.06.2025 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 11.06.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung des Jugendamtes hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung des Vereins „Careleaver Bochum e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 11. Juni 2028 befristet werden. Mit der Anerkennung ist verbunden, dass der Verein unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte zum 11. Juni der Jahre 2026, 2027 und 2028 bei der Verwaltung des Jugendamtes einreicht. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf Tätigkeiten im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung.

Der im November 2024 gegründete Verein setzt sich aus etwa 40 jungen Menschen zusammen, die aus dem stationären Pflege- und Betreuungssystem der Jugendhilfe hervorgegangen sind. Ziel der Arbeit ist die Unterstützung beim Übergang in ein eigenständiges Erwachsenenleben, insbesondere durch Peer-to-Peer-Beratung, Interessenvertretung und die Förderung des sozialen Austauschs. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung, wie die Verfolgung gemeinnütziger Ziele sowie die fachliche und personelle Eignung, erfüllt sind. Eine Entscheidung über den Antrag wird im Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie am 11. Juni 2025 erwartet.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (29. Sitzung)
11.06.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag