Schadensbild Goldhammer Straße
20251181 · Antwort der Verwaltung · 24.06.2025 · Tiefbauamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
📍 Goldhammer Straße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf die Anfrage der CDU-Fraktion zum Zustand der Goldhammer Straße reagiert. Hintergrund sind Schäden an den Betonpflastersteinen, bei denen Fugenmaterial durch den Einsatz von Kehrmaschinen des USB abgesaugt wurde. Obwohl dem USB bereits während der Ausführung der Bauarbeiten untersagt worden war, Saug- und Kehrwagen einzusetzen, da die Fugen noch nicht ausreichend verfestigt waren, kam es zu diesem Schadensbild. Nach der Abnahme der Maßnahme lag dem USB keine weitere Anordnung vor, die maschinelle Reinigung einzustellen.
Zur Behebung der Schäden wird die Baufirma im Rahmen der Gewährleistung eine Sanierung der betroffenen Stellen sowie eine Nachverfugung der Flächen durchführen. Im Anschluss daran soll der USB die neu verfugten Bereiche mittels Handreinigung säubern.
Da es in der Vergangenheit bereits ähnliche Probleme bei befahrbaren Pflasterflächen gab, wurden die Ausschreibungsverfahren angepasst. Bei neuen Projekten für befahrbare Pflasterflächen ist nun ein zusätzlicher Leistungsteil vorgesehen, der eine Nachverfugung durch die Baufirma etwa sechs Monate nach der Abnahme vorsieht, um die dauerhafte Stabilität der Fugen zu gewährleisten.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 161 Wörter).