Gemeinsamer Flächennutzungsplan (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr: Aufstellungsbeschluss für das Änderungsverfahren 66 MH Brunshofstraße - Flughafen Essen/Mülheim in Mülheim an der Ruhr
20251143 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 26.06.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Der Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa der Stadt Bochum wird über den Aufstellungsbeschluss für eine Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr beraten. Die Beschlussvorlage 20251143 des Amtes für Stadtplanung und Wohnen betrifft das Änderungsverfahren 66 MH im Bereich der Brunshofstraße sowie des Flughafens Essen/Mülheim.
Ziel der Maßnahme ist die Schaffung planerischer Voraussetzungen für die Entwicklung eines Gewerbestandortes im nordwestlichen Randbereich des Verkehrslandeplatzes. Dabei soll der bestehende Büro- und Gewerbepark nach Süden und Westen erweitert werden. Das betroffene Areal umfasst etwa 2,6 Hektar im Mülheimer Stadtteil Menden-Holthausen. Die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr streben die Erweiterung aufgrund eines Mangels an Gewerbeflächen an. Zudem ist die unbefristete Fortführung des Flugbetriebs am Verkehrslandeplatz vorgesehen.
Das weitere Verfahren sieht für Oktober oder November 2025 das Scoping zur Festlegung der Umweltprüfung vor. Nach der Erarbeitung eines Umweltberichts und der anschließenden Öffentlichkeits- sowie Behördenbeteiligung muss der abschließende Planbeschluss durch die Räte der beteiligten Städte der Planungsgemeinschaft – Bochum, Essen, Gelsenkirchen, Herne, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen – erfolgen. Eine Genehmigung durch das Land Nordrhein-Westfalen ist für den Abschluss des Verfahrens erforderlich.
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