Antrag auf Zuwendung der Werbegemeinschaft Wattenscheid zum Sommerfest WAT 608
20251125 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.05.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Wattenscheid II
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid wird in ihrer Sitzung am 20. Mai 2025 über einen Antrag auf finanzielle Unterstützung für das Sommerfest WAT 608 entscheiden. Die Werbegemeinschaft Wattenscheid beantragte für die Veranstaltung, die im Zeitraum vom 13. bis 15. Juni 2025 stattfindet, eine einmalige Zuwendung in Höhe von 5.000 Euro.
Die Grundlage für diese Förderung ist ein im September 2024 beschlossener Fördertopf für Kultur- und Brauchtumsveranstaltungen. Dieser Etat umfasst für das Haushaltsjahr 2025 ein Budget von 40.000 Euro, wobei die maximale Förderhöhe pro Veranstaltung auf 5.000 Euro begrenzt ist. Die beantragte Summe für das Sommerfest ist gemäß den Vorgaben für diesen Topf förderfähig.
Die Mittel sind in der Produktgruppe 1122 der Bezirksverwaltung Wattenscheid, zuständig für die Aktionen des Bezirks II, hinterlegt. Im Falle einer Bewilligung wird ein einfacher Verwendungsnachweis durch die Vorlage von Rechnungs- oder Quittungskopien gefordert. Weitere jährliche Folgelasten entstehen durch diese Maßnahme nicht.
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