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Beparken der Fläche vor dem Alten Rathaus Wattenscheid

20251122 · Antwort der Verwaltung · 20.05.2025 · Rechtsamt

↳ Zugehörige Anfrage Beparken der Fläche vor dem Alten Rathaus Wattenscheid · 25.03.2025
⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Auf eine Anfrage der Fraktion WAT zur Parksituation im verkehrsberuhigten Bereich vor dem Alten Rathaus in Wattenscheid hat die Verwaltung eine Stellungnahme abgegeben. Die Fraktion hatte Fragen zu regelmäßigen Parkverstößen sowie zur Durchfahrt von Rettungswegen gestellt.

Laut der Antwort des Rechtsamtes ist das Parken in diesem Bereich nur auf speziell gekennzeichneten Flächen gestattet. Ausnahmen bestehen für Be- und Entladetätigkeiten sowie für Personen mit einem Behindertenparkausweis, sofern der Verkehr nicht behindert wird. Die Verwaltung gab an, dass regelmäßige Kontrollen durch die städtische Verkehrsüberwachung stattfinden. Im Zeitraum von Januar bis März 2025 wurden an mindestens 20 Tagen Kontrollen durchgeführt, bei denen rund 80 Verstöße gegen die Parkregelung festgestellt wurden. Falls Rettungswege blockiert werden, können neben Anzeigen auch Abschleppmaßnahmen erfolgen.

Weitere verkehrsrechtliche Maßnahmen, wie zusätzliche Halteverbote oder Markierungen, werden nicht in Betracht gezogen, da das Tiefbauamt die bestehende Regelung als ausreichend bewertet. Bauliche Veränderungen sind laut Verwaltung aufgrund der notwendigen Aufstellflächen für die Feuerwehr nicht möglich.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung)
20.05.2025
kein Ergebnis hinterlegt