Zuwendung "Kinder- und Familienfest der IFAK"
20251118 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 14.05.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Südwest VI
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksvertretung Bochum-Südwest befasst sich mit der Gewährung einer Zuwendung für ein Kinder- und Familienfest. Laut der Beschlussvorlage der Verwaltung Nummer 20251118 ist die Auszahlung eines Betrages in Höhe von 800 Euro an den Verein IFAK e. V. vorgesehen. Der Verein ist als Mehrgenerationenhaus Stadtteilzentrum sowie als Kinder- und Jugendfreizeithaus tätig.
Die Entscheidung über die Förderung basiert auf der Empfehlung des Bezirksältestenrates und erfolgt im Rahmen der Richtlinien zur Unterstützung örtlicher Vereine und Initiativen. Die rechtliche Grundlage bildet die Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit den Zuwendungsrichtlinien der Bezirksvertretung.
Nach der Beschlussfassung am 14. Mai 2025 wird die Bezirksverwaltungsstelle Südwest mit der Auszahlung der Mittel beauftragt. Zudem ist die Verwaltung angewiesen, nach Abschluss der Maßnahmen die zweckgemäße Verwendung der Zuwendung zu prüfen.
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