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Anregung gem. § 24 GO NRW - Leinenzwang im Rechener Busch

20251048 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 22.05.2025 · Ordnungs- und Veterinäramt

🟢 Beschlossen 22.05.2025 · Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung steht am 22. Mai 2025 eine Entscheidung zur Leinenpflicht im Rechener Park an. Eine Anregung von etwa 80 Bürgerinnen und Bürgern nach § 24 der Gemeindeordnung NRW fordert die Aufhebung der bestehenden Anleinpflicht im Bereich des Rechener Busches sowie das Ende der damit verbundenen Sanktionen. Die Initiierenden begründen ihr Anliegen damit, dass die Grünanlage die Kriterien eines Waldes erfülle.

Die Verwaltung empfiehlt jedoch, der Anregung nicht zu folgen. Laut der Beschlussvorlage des Ordnungs- und Veterinäramtes ist der Rechener Park rechtlich als Parkanlage einzustufen. Trotz waldartiger Bestände deuten das ausgebaute Wegenetz, die Ausstattung mit Bänken und Müllbehältern sowie das Vorhandensein eines Spielplatzes auf den Charakter einer Parkanlage hin. Zudem ist die Anlage Teil der Strategie „Bochums grüne Oasen“.

Ein weiterer Grund für die Beibehaltung der Leinenpflicht ist die Sicherheit im Parkumfeld. Da sich in unmittelbarer Nähe vier Schulen sowie ein Kindergarten befinden und Schüler die Anlage regelmäßig durchqueren, ist der Schutz vor Gefahren durch freilaufende Hunde vorgesehen. Die Verwaltung sieht die Einordnung als Parkanlage aufgrund der Gestaltung und der Pflegebedürftigkeit als gegeben an.

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Beratungen

Ausschuss für Umwelt, Nachhaltigkeit und Ordnung (34. Sitzung)
22.05.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag