Gewerbegebiet an der Robertstraße - Bauordnung
20251008 · Antwort der Verwaltung · 08.05.2025 · Bauordnungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zum Gewerbegebiet an der Robertstraße reagiert. In der Antwort des Bauordnungsamtes wird erläutert, dass bezüglich der Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Fachämtern ein konstruktiver Austausch stattfindet. Konkrete Ergebnisse oder Planungen können aus ermittlungstaktischen Gründen nicht veröffentlicht werden.
Hinsichtlich des Brandschutzes führt die Verwaltung turnusgemäße Brandverhütungsschauen bei einigen Betrieben durch, wobei bisher keine gravierenden Mängel festgestellt wurden. Da keine konkreten Anhaltspunkte für Verstöße bei der Erschließung, den baurechtlichen Vorschriften oder den erforderlichen Genehmigungen vorliegen, wurde keine flächendeckende Überprüfung des Gebiets durchgeführt.
Auf die Frage nach einer möglichen Erweiterung der Gewerbeflächen durch einen Erwerb des Areals durch die WEG erklärt die Verwaltung, dass ein Ankauf grundsätzlich prüfbar sei. Voraussetzung hierfür sei die Verkaufsbereitschaft der zahlreichen Eigentümer. Eine Entwicklung des Gebiets wird jedoch aufgrund der Beschaffenheit der Flächen, der Historie sowie der angrenzenden Wohnbebauung als schwierig eingestuft.
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