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Antrag auf Befristete Anerkennung des Vereins: „Interkulturelles Bildungszentrum Universum e.V. als Träger der freien Jugendhilfe gem. § 75 SGB VIII.

20250934 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.04.2025 · Jugendamt

🟢 Beschlossen 30.04.2025 · Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (28. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Das Jugendamt hat eine Beschlussvorlage zur befristeten Anerkennung des Vereins „Interkulturelles Bildungszentrum Universum e.V.“ als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII vorgelegt. Die Anerkennung soll vorerst bis zum 30. April 2028 befristet werden.

Der im Jahr 2019 gegründete Verein bietet verschiedene Angebote für Kinder und Jugendliche an, darunter Schachunterricht, Kunstkurse, Deutschkurse sowie Projekte zur Medienkompetenz und Umweltbildung. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen, beispielsweise durch einen Leseklub oder Sprachkurse. Zudem werden inklusive Angebote für Kinder mit und ohne Behinderungen durchgeführt.

Die vorgeschlagene Anerkennung ist an bestimmte Nebenbestimmungen geknüpft. So muss der Verein zum 30. April der Jahre 2026, 2027 und 2028 unaufgefordert detaillierte Tätigkeitsberichte bei der Verwaltung des Jugendamtes einreichen. Die Anerkennung bezieht sich ausschließlich auf die Arbeit im Bereich der Jugendhilfe und begründet keinen Anspruch auf öffentliche Förderung. Die Verwaltung stellt fest, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung erfüllt sind.

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Beratungen

Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (JHA) (28. Sitzung)
30.04.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag