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GFNP-Änderungsverfahren 58 BO: Steinhausstraße / Günnigfelder Straße - rechtliche Einordnung der Gartenflächen

20250921 · Antwort der Verwaltung · 08.05.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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Die Verwaltung hat zur Vorlage 20250921 eine rechtliche Einordnung der Gartenflächen im Rahmen des Änderungsverfahrens 58 BO (Steinhausstraße / Günnigfelder Straße) vorgelegt. Hintergrund der Information ist eine Nachfrage von Herrn Köthe aus der CDU-Ratsfraktion in der Sitzung des Ausschusses für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa vom 13. März 2025.

Bei den betreffenden Flächen handelt es sich um 14 Kleingärten, die dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. Diese Flächen befinden sich im Besitz der Deutschen Bahn und werden durch die „Bahn-Landwirtschaft“ verwaltet. Gemäß den bestehenden Pachtverträgen ist eine Kündigung der Flächen erst nach einem entsprechenden Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes möglich.

Im Vorfeld sollen, sofern von den Pächterinnen und Pächtern gewünscht, Ersatzangebote in räumlicher Nähe zum derzeitigen Standort, beispielsweise in den Kleingartenkolonien in Wattenscheid, gesucht werden. Zudem sollen Ausgleichszahlungen geleistet werden. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar ist, wann der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan erfolgen wird, führt die „Bahn-Landwirtschaft“ derzeit keine Verhandlungen mit den Pächterinnen und Pächtern. Über die Vorgehensweise wurde bereits im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 1024 informiert.

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Beratungen

Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung)
08.05.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.