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Schwimmbad Berliner Straße / An der Papenburg; Eingabe nach § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen

20250899 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 08.05.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

🟢 Beschlossen 08.05.2025 · Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Flächenentwicklung im Bereich Berliner Straße / An der Papenburg liegt eine Eingabe nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen vor. Ein Bürger regt an, am Standort des ehemaligen Sportplatzes ergänzend zur geplanten Gesamtschule auch ein Schwimmbad vorzusehen und zu realisieren. Der Antragsteller verweist dabei auf die Flächenverfügbarkeit sowie die Standorteigenschaften hinsichtlich der Erreichbarkeit und der Lärmsituation, die er im Vergleich zum Vorhaben im Höntroper Südpark als besser geeignet beschreibt.

Die Verwaltung schlägt vor, von einer förmlichen Befassung mit der Eingabe in den zuständigen Gremien abzusehen. Stattdessen soll die Anregung im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens Nr. 1001 – Gesamtschule Berliner Straße – als Stellungnahme zur frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch behandelt werden. Damit soll der Vorschlag in die planungsrechtliche Abwägung des Verfahrens einbezogen werden.

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Beratungen

Ausschuss für Strukturentwicklung, Digitalisierung und Europa (22. Sitzung)
08.05.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag