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Evaluation der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Herner Straße

20250889 · Antwort der Verwaltung · 13.05.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen

↳ Zugehörige Anfrage Evaluation der Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Herner Straße · 19.02.2025
🟢 Beschlossen 13.05.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Evaluation der Geschwindigkeitsreduzierung auf der Herner Straße geantwortet. Die Begrenzung von 50 auf 30 km/h wurde im Oktober 2018 zwischen den Anschlussstellen der A40 und der A43 eingeführt. Laut den vorliegenden Daten sank die tägliche Verkehrsmenge von etwa 31.000 Fahrzeugen im Jahr 2018 auf einen Mittelwert von circa 24.500 Fahrzeugen im Jahr 2019.

Bezüglich der Luftqualität zeigt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV), dass die Stickstoffdioxid-Werte unter den gesetzlichen Grenzwert von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter gesunken sind. Für die Reisezeit auf der Herner Straße ergab ein Vergleich mit Werten aus dem Jahr 2018 keine spürbare Verlängerung, was unter anderem auf die Optimierung der „Grünen Welle“ auf 30 km/h zurückgeführt wird.

Ein Gutachten aus dem Jahr 2019 dokumentierte zwar relative Zunahmen des Verkehrs auf angrenzenden Nebenstraßen, die absoluten Steigerungen lagen jedoch im Bereich von wenigen hundert Fahrzeugen pro Tag. Zum Unfallgeschehen führt die Verwaltung aus, dass die Unfallzahlen aufgrund statistischer Schwankungen variieren, eine Reduzierung der Unfallschwere jedoch möglich sei.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 169 Wörter).

Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (41. Sitzung)
13.05.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.