Eingabe nach § 24 GO NRW, hier: "Verbindungsstraße Weitmar-Nord ab Essener Straße - Ergänzung nach Eppendorf"
20250842 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.05.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage 20250842 auf eine Anregung gemäß § 24 GO NRW reagiert, die eine Verlängerung der Verbindungsstraße Weitmar-Nord vorsieht. Ziel der Anfrage war es, die Straße von der Essener Straße in Richtung Südwesten nach Eppendorf bis zur Engelsburger Straße zu führen, um eine Planung aus den 1970er Jahren wieder aufzugreifen und die Schützenstraße zu entlasten.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen empfiehlt, der Anregung nicht zu folgen. Als wesentlicher Grund wird angeführt, dass die geplante Straßenverbindung bereits im Januar 2004 durch den Haupt- und Finanzausschuss aus dem Vorbehaltsstraßennetz der Stadt aufgegeben wurde. Infolgedessen wurde die Trasse nicht in den Regionalen Flächennutzungsplan übernommen. Zudem seien die benötigten Flächen, unter anderem aufgrund eines großen Gewerbebetriebs, nicht mehr verfügbar.
Darüber hinaus verweist die Verwaltung auf das Leitbild Mobilität 2030 und die Nachhaltigkeitsstrategie. Demnach sollten neue Straßenverbindungen nur bei besonderen, konkreten Anlässen geplant werden. Eine Verbesserung der Verkehrsführung zur Vermeidung von Stau auf der Schützenstraße könne zu einem Anstieg des gesamten Verkehrsaufkommens führen, was eine Belastung für Mensch und Umwelt bedeuten könnte.
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