Bürgeranregung nach GO NRW §24: Lohring - Anwohnerbeteiligung
20250813 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.05.2025 · Tiefbauamt
Mehrheitlich nach Beschlussvorschlagdagegen: 5 (CDU, BD, UWG:FB)dafür: 9 (SPD, Grüne)
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Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage 20250813 auf eine Bürgeranregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW reagiert, die eine Anwohnerbeteiligung im Bereich Lohring zum Gegenstand hat. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung sieht vor, der Anregung nicht zu folgen.
Die Neugestaltung des Straßenraums im Lohring ist Teil des Leitbilds Mobilität 2030 und zielt auf die Schaffung von Radverkehrsanlagen ab. Die entsprechenden Planungen wurden bereits am 27. August 2024 im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur beschlossen. Im Rahmen der Planungsphase fanden bereits Informationsgespräche mit Schulen sowie Anwohnern im Zuge von KAG-Beteiligungen statt.
Eine spezifische Anwohnerinformation für die Akademiestraße ist laut dem Tiefbauamt nicht vorgesehen, da eine direkte Betroffenheit der dortigen Anwohner nicht festgestellt wurde. Im Zuge der Bauvorbereitung wird jedoch eine Information des Baustellenmanagements per Post an die Anliegenden versendet, um über die bevorstehenden Baumaßnahmen zu informieren.
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