Verfahrensbeschleunigung von GFNP-Änderungsverfahren
20250784 · Mitteilung der Verwaltung · 08.05.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung beabsichtigt, die Verfahren zur Änderung des Gemeinsamen Flächennutzungsplans (GFNP) zu beschleunigen. Ab der kommenden Kommunalwahlperiode, beginnend Ende 2025, sollen Aufstellungs- und Beteiligungsbeschlüsse nach der Vorberatung im verfahrensbegleitenden Ausschuss GFNP künftig nur noch in der jeweils betroffenen Kommune durch die politischen Gremien beschlossen werden. Die Fachausschüsse der anderen beteiligten Städte sollen über diese Vorgänge durch zusammenfassende Berichtsvorlagen informiert werden. Die abschließenden Feststellungsbeschlüsse müssen jedoch weiterhin von den Räten aller sechs am GFNP beteiligten Städte einheitlich gefasst werden.
Ziel dieser Maßnahme ist die Entlastung der kommunalen Tagesordnungen und eine Verkürzung der Verfahrensdauer. Durch die neue Regelung sollen bei einem Änderungsverfahren etwa zwei bis drei Monate Zeitersparnis pro Beschlussvorgang erzielt werden können. Die Verwaltung nutzt diese Mitteilungsvorlage zur politischen Meinungsbildung, da für die Umsetzung keine formale politische Beschlussfassung erforderlich ist. Die abschließende Behandlung der Vorlage ist für die Sitzung des verfahrensbegleitenden Ausschusses GFNP am 29. August 2025 vorgesehen.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 147 Wörter).