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Anfrage zu Schrottimmobilie Westenfelder Straße 114

20250731 · Antwort der Verwaltung · 20.05.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert
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KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung der Stadt Bochum hat auf eine Anfrage der SPD-Fraktion zur Immobilie in der Westenfelder Straße 114 reagiert. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens hat sich der Eigentümer verpflichtet, das Gebäude bis zum 31. März 2025 bis zur Oberkante der Kellerdecke zu beseitigen. Diese Maßnahme wurde bereits umgesetzt, wodurch die teilweise Absperrung der Fahrspur und des Gehwegs aufgehoben werden konnte. Die Kosten für die Inanspruchnahme des öffentlichen Raums werden dem Eigentümer in Rechnung gestellt. Hierbei handelt es sich um Sondernutzungsgebühren sowie Gebühren für verkehrsrechtliche Anordnungen, die sich insgesamt auf etwa 5.000 Euro belaufen.

Bezüglich der Entwicklung des Grundstücks teilte die Verwaltung mit, dass die Immobilie weiterhin in privater Hand ist und nicht von einem Grundstücksgeschäft an der Stormstraße betroffen war. Auf die Frage nach einer Verschärfung der Auflagen für Eigentümer von Problemimmobilien, wie sie in Gelsenkirchen praktiziert wird, erklärte die Verwaltung, dass sie weiterhin alle verfügbaren rechtlichen Instrumente auf Landes- und Bundesebene nutzen werde. Ein Vergleich mit Gelsenkirchen sei nur bedingt möglich, da Gelsenkirchen aufgrund einer höheren Anzahl an Problemimmobilien zusätzliche finanzielle Unterstützung für Ankäufe erhält, was in Bochum aufgrund der geringeren Fallzahlen nicht der Fall sei.

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Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Wattenscheid (40. Sitzung)
20.05.2025
kein Ergebnis hinterlegt