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Information und Benachrichtigung zur Wahl des Integrationsgremiums 2025

20250668 · Antwort der Verwaltung · 26.03.2025 · Amt für Bürgerservice

↳ Zugehörige Anfrage Information und Benachrichtigung zur Wahl des Integrationsgremiums 2025 · 06.02.2025
🟢 Beschlossen 26.03.2025 · Integrationsausschuss (22. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die „Grüne Liste Vielfalt“ hat im Integrationsausschuss Fragen zur Durchführung der Wahl des Integrationsgremiums 2025 gestellt. Im Zentrum der Anfrage standen die Verwendung der Software MigraPro zur Erstellung der Wählerverzeichnisse sowie die geplante Information der Wahlberechtigten über die Aufgaben des Gremiums.

Die Verwaltung erklärte, dass MigraPro nicht zur Erstellung der Wählerverzeichnisse herangezogen wird. Die Software dient der Auswertung von Daten zur Migrationsgeschichte, deckt jedoch nicht alle wahlberechtigten Personen ab. So werden beispielsweise Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland geboren wurden, durch die Software nicht erfasst. Die Grundlage für die Wahlberechtigung bilden die im Melderegister hinterlegten Daten zur Staatsangehörigkeit sowie die allgemeinen Wahlvoraussetzungen gemäß der Gemeindeordnung.

Hinsichtlich der Information der Wahlberechtigten über die Bedeutung und den Zweck des Integrationsgremiums ist das Kommunale Integrationszentrum zuständig. Das Zentrum prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, um eine möglichst große Gruppe potenzieller Wähler über die Arbeit des Gremiums in Kenntnis zu setzen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 145 Wörter).

Beratungen

Integrationsausschuss (22. Sitzung)
26.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.