Bestehende Grundschulverbünde im Stadtgebiet Bochum
20250657 · Mitteilung der Verwaltung · 08.04.2025 · Schulverwaltungsamt
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Im Nachgang zum Beschluss des Rates vom 13. Februar 2025, der die Auflösung des Grundschulverbunds der Emil-von-Behring-Schule zum Schuljahr 2025/2026 vorsah, hat das Schulverwaltungsamt eine Prüfung der verbleibenden Grundschulverbünde im Stadtgebiet durchgeführt. Ziel der Untersuchung war es, die rechtliche Möglichkeit einer Auflösung der bestehenden Verbünde hin zu eigenständigen Schulen zu bewerten.
Nach den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen müssen für einen geordneten Schulbetrieb Mindestgrößen eingehalten werden. Bei der Errichtung einer neuen Grundschule im Rahmen einer Schulverbundauflösung muss eine Mindestgröße von mindestens 50 Schülerinnen und Schülern in zwei Eingangsklassen für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren gesichert sein.
Die Prüfung umfasste die Schulverbünde Feldsieper Grundschule, Bunte Schule, Hans-Christian-Andersen-Schule, Michael-Ende-Schule, Schule im Kirchviertel sowie Lina-Morgenstern-Schule. Dabei wurde jeweils einzeln beurteilt, ob die rechtlichen Voraussetzungen für eine mögliche Auflösung erfüllt sind. Die Ergebnisse der Untersuchung werden dem Ausschuss für Schule und Bildung in seiner Sitzung am 8. April 2025 zur Kenntnisnahme vorgelegt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 148 Wörter).