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Antwort der Verwaltung

Verkehrsbeeinträchtigung an der Schrottimmobilie Westenfelder Str. 114 - Bauordnung

20250548 25.03.2025 Bauordnungsamt

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Das Bauordnungsamt hat auf eine Anfrage der Fraktion UWG: Freie Bürger zur Situation des Gebäudes in der Westenfelder Straße 114 reagiert. Laut einer Antwort der Verwaltung wurde am 30. Januar 2025 vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen ein Vergleich geschlossen. Darin ist festgelegt, dass der Eigentümer das Gebäude bis zum 31. März 2025 bis zur Oberkante der Kellerdecke beseitigen muss. Falls der Abriss nicht fristgerecht erfolgt, wird das Bauordnungsamt die Maßnahme im Rahmen einer Ersatzvornahme selbst durchführen.

Bezüglich der durch die Baustelle verursachten Verkehrsbeeinträchtigungen werden Gebühren für die Nutzung der Fahrbahn und des Gehwegs erhoben. Bis zum Stand des 25. Februar 2025 beliefen sich die bisher eingezogenen Sondernutzungsgebühren auf insgesamt 4.311 Euro. Die Beantragung der Sondernutzungserlaubnisse erfolgt durch ein privates Unternehmen, wobei die Gebühren an den Verursacher weitergereicht werden. Sobald der Abriss abgeschlossen ist, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für eine weitere Einschränkung der öffentlichen Verkehrsflächen mehr vor, da die Gefahrensituation durch die Beseitigung des Gebäudes beendet sei.

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Dokumente

Ort

📍 Westenfelder Str. 114 · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Westenfelder Str. 114.

Beratungsfolge

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