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Systemkompatibilität der VRR-App und der Mutti-App hier: Anregung nach § 24 GO NRW

20250509 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 20.03.2025 · Amt für Finanzsteuerung

🟢 Beschlossen 20.03.2025 · Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP)
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KI-Zusammenfassung

Ein Bürger hat im Rahmen einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen die Optimierung der Systemvoraussetzungen für die VRR-App sowie die Mutti-App beantragt. Ziel der Anregung ist es, die Nutzung dieser Anwendungen auch auf mobilen Endgeräten zu ermöglichen, die mit Betriebssystemen älter als Android 10 ausgestattet sind.

Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss für Beteiligungen und Controlling, von einer inhaltlichen Befassung mit dieser Eingabe abzusehen. Das Amt für Finanzsteuerung begründet diesen Vorschlag damit, dass die Stadt Bochum weder unmittelbar noch über die Bochum-Gelsenkirchener Straßenbahnen AG Einfluss auf die technischen Standards der VRR-App nehmen könne, da die Entwicklung und Bereitstellung der App beim Verkehrsverbund Rhein-Ruhr liegt.

Zudem wird auf die Stellungnahmen des VRR und der BOGESTRA verwiesen. Die Aktualität der Betriebssysteme sei für die Sicherheit des Daten- und Zahlungsverkehrs notwendig, da die Nutzung älterer Betriebssysteme Sicherheitsrisiken mit sich bringen könne. Andere Anwendungen, wie etwa die App der Deutschen Bahn, basierten auf unterschiedlichen Hintergrundsystemen mit anderen Sicherheitsanforderungen.

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Beratungen

Ausschuss für Beteiligungen und Controlling (41. Sitzung)
20.03.2025
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 0dagegen: 1 (FASG)dafür 13 (SPD, Grüne, CDU, FDP)