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Eingabe nach § 24 GO NRW zur Anregung über den Radverkehr im Kreuzungsbereich A43 / Werner Hellweg

20250421 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.04.2025 · Tiefbauamt

🟢 Beschlossen 09.04.2025 · Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (40. Sitzung)
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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KI-Zusammenfassung

Im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur wird am 9. April 2025 über eine Anregung zum Radverkehr im Kreuzungsbereich A43/Werner Hellweg beraten. Ein Bürger hat im Rahmen einer Eingabe nach § 24 GO NRW eine Verbesserung der Situation für den Radverkehr an diesem Knotenpunkt gefordert.

Die Verwaltung schlägt vor, dieser Anregung nicht zu folgen. Die Begründung der Verwaltung basiert darauf, dass kein direkter Einfluss auf die Entscheidungen der Autobahn GmbH oder deren Realisierungszeitraum besteht. Das Tiefbauamt beabsichtigt jedoch, die Autobahn GmbH erneut zu kontaktieren, um an die bestehende Anfrage sowie an den Wunsch nach einer Umsetzung der Maßnahmen zu erinnern. Da der Ausschuss bereits in einer früheren Beschlussvorlage die Kontaktaufnahme beschlossen hatte, sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für einen neuen Beschluss zur Befolgung der Anregung.

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Beratungen

Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur (40. Sitzung)
09.04.2025
Einstimmig nach Beschlussvorschlag