Bürgeranregung nach GO NRW §24 Markstraße:Radfahrstreifen – Sicherheitstrennstreifen. Parkstreifen
20250384 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 09.04.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt in der Beschlussvorlage 20250384, einer Bürgeranregung zur Markstraße zwischen dem Tsukuba-Ring und der Universitätsstraße nicht zu folgen. Die Anregung betraf die Gestaltung von Radfahrstreifen, Sicherheitsstreifen sowie Parkstreifen.
Nach Angaben des Tiefbauamtes wurde der Sachverhalt bereits in einem früheren Verfahren geprüft. Die aktuelle Querschnittsaufteilung der Markstraße wurde in der Planungsphase unter Einbeziehung der beteiligten Ämter und der Polizei festgelegt. Für Lkw stehen Parkmöglichkeiten zwischen der Abfahrt der A448 und dem Tsukuba-Ring sowie zwischen den Einmündungen der Hanielstraße zur Verfügung. Zwar wurden vereinzelt Parkverstöße durch Lkw auf Pkw-Stellplätzen oder Sperrflächen beobachtet, die Verkehrsüberwachung erfolgt jedoch in regelmäßigen Abständen. Aufgrund der Breite des Radfahrstreifens sei ein sicheres Vorbeifahren möglich; zudem sind keine Unfälle bekannt.
Hinsichtlich der Markierung des Sicherheitsstreifens räumte die Verwaltung ein, dass die aktuelle Ausführung nicht den Vorgaben der Empfehlungen für die Anlage von Straßen an Verkehrszeichen (ERA) entspricht. Da die Breite des Radfahrstreifens jedoch über den ERA-Anforderungen liege, sieht die Verwaltung keinen unmittelbaren Handlungsbedarf für eine Änderung der Markierung. Zukünftige Planungen und Ausführungen sollen jedoch die ERA-Konformität berücksichtigen.
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