Nutzung des Stadtparkrestaurants, fehlende Räume für Bestand des Heimatmuseums Langendreer
20250375 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 04.03.2025 · Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 20250375 der Verwaltung wird über eine Anregung eines Bürgers zur Nutzung der Stadtparkgastronomie in Langendreer beraten. Der Antragsteller schlug vor, die Sammlungen des Heimatmuseums Langendreer im Obergeschoss des Gebäudes unterzubringen und das Erdgeschoss sowie die Freiterrasse durch eine Verpachtung oder Vermietung an einen Gastronomiebetrieb wieder zu beleben.
Die Verwaltung, vertreten durch das Amt für Geoinformation, Liegenschaften und Kataster unter der Federführung von Carmen Schimkat, empfiehlt, von einer inhaltlichen Befassung mit dieser Eingabe abzusehen. Als Begründung führt die Verwaltung an, dass die Stadtparkgastronomie im Erbbaurecht vergeben wurde. Infolgedessen liegen die Nutzungsrechte für das Gebäude nicht bei der Stadt Bochum, sondern beim jeweiligen Erbbaurechtsinhaber. Die Stadt steht jedoch mit dem Inhaber in Kontakt und verfolgt das Ziel, die Wiederaufnahme des Gastronomiebetriebs zu unterstützen. Durch die vorgeschlagene Entscheidung entstehen keine finanziellen Auswirkungen oder Folgelasten für die Stadt.
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