Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW durch die Verwaltung der Stadt Bochum und der politischen Gremien - Änderungsantrag von Herrn Dr. Steude -
20250337 · Änderungsantrag · 13.02.2025
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Das Ratsmitglied Dr. Volker Steude (Die STADTGESTALTER) hat mit der Vorlage 20250337 einen Änderungsantrag zur Hauptsatzung eingebracht. Der Antrag betrifft die Neugestaltung des Verfahrens bei Beschwerden und Anregungen gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW.
Nach dem Entwurf sollen Petenten ihre Anliegen in den zuständigen Gremien persönlich vorstellen können. Dabei soll das Recht bestehen, im Rahmen der Diskussion zweimal das Wort zu ergreifen, wobei die Gremienvorsitzenden nach eigenem Ermessen weitere Beiträge ermöglichen können. Vor der Abstimmung über die Beschwerde oder Anregung soll der Petent zudem das Schlusswort erhalten.
Die Verwaltung soll eine Stellungnahme erstellen, die als Entscheidungshilfe für das Gremium dient, wobei die Entscheidung direkt durch das Gremium selbst fallen soll. Falls eine Beschwerde nicht in einer beschlussfähigen Form eingereicht wurde, soll die Verwaltung den Petenten beraten und Vorschläge zur korrekten Formulierung machen. Ein überarbeiteter Satzungsentwurf soll dem Rat in der Sitzung im Dezember 2025 zur Entscheidung vorgelegt werden.
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