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20250334 · Antwort der Verwaltung · 07.03.2025 · Referat für Sport und Bewegung
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der FDP-Fraktion zur Gewalt im Bochumer Amateurfußball reagiert. Neben dem Vorfall zwischen der SG Linden-Dahlhausen und dem DJK AFB Bochum sind der Sportverwaltung drei weitere Vorfälle aus dem Jahr 2024 bekannt, bei denen Anfeindungen oder Provokationen polizeiliches Eingreifen erforderlich machten. Die Sportverwaltung bewertet Gewalt im Sport als inakzeptabel, da sie die Sicherheit von Aktiven und Zuschauern gefährdet und das Ansehen des Sports beeinträchtigt.
Zur Bekämpfung der Gewalt wurde der Arbeitskreis „Gewalt im Sport“ eingerichtet, dem neben der Sportverwaltung auch Vertreter von Vereinen, dem Fußballkreis, dem Sportgericht und der Polizei angehören. Im Rahmen des Fußballkreises Bochum wurde zudem eine „Task Force“ gebildet, die Sicherheitsstandards und einen Leitfaden zur Deeskalation entwickelt hat. Diese Task Force sowie Stafelleiter des Kreisfußballausschusses führen verstärkt Beobachtungen bei Spielen durch und greifen bei Bedarf deeskalierend ein.
Möglichkeiten zur Sanktionierung umfassen den Verweis von Personen durch den Ordnungsdienst sowie die Auflage für Vereine, verstärktes Sicherheitspersonal einzusetzen. Nach Vorfällen erfolgt eine Auswertung durch die Task Force und die Polizei sowie Gespräche mit den Beteiligten. Das Sportgericht kann Geldstrafen oder Spielsperren verhängen, während die Sportverwaltung in begründeten Fällen Hausverbote aussprechen kann. Zudem bietet der Fußballkreis auffällig gewordenen Vereinen die Erarbeitung von Konzepten zur Gewaltvermeidung an.
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