Fortschreibung Wohnbauflächenprogramm 2024 – Rüsselsheimer Weg
20250248 · Antwort der Verwaltung · 04.03.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der Fortschreibung des Wohnbauflächenprogramms 2024 hat die Verwaltung zur Situation am Rüsselsheimer Weg Stellung bezogen. Hintergrund der Klärung ist eine Anfrage der Vorsitzenden des Ausschusses für Planung und Grundstücke, Frau Janura, aus der Sitzung vom 17. Dezember 2024.
Die Verwaltung erläuterte, dass es sich bei der Fläche am Rüsselsheimer Weg weder um bestehende Wohngebäude noch um eine bereits geplante Bebauung handelt. Stattdessen umfasst die Bezeichnung eine unbebaute Fläche der Stadt, die südlich des Rüsselsheimer Wegs liegt. Diese Fläche ist bereits durch die Bebauungspläne 0272/0272a – Am Neggenborn abgedeckt, welche Festsetzungen für den Wohnungsbau enthalten.
Aufgrund dieser bestehenden Planung wurde die Fläche aus dem Wohnbauflächenprogramm herausgenommen. Das Programm umfasst nach Angaben des Amtes für Stadtplanung und Wohnen ausschließlich Flächen, für die ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden muss.
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