Bürgeranregung gem. § 24 GO NRW zur Schmiedestraße
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20250234 behandelt eine Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW zur Schmiedestraße. Der Verwaltung wird vorgeschlagen, die Forderung nach der Aufstellung von Pollern in der Schmiedestraße abzulehnen.
Die Begründung der Vorlage erläutert, dass die Schmiedestraße als verkehrsberuhigter Bereich mit getrennten Gehweg- und Fahrbahnflächen konzipiert ist. Die Parkplatzmarkierungen in diesem Bereich sind durch die Nutzung so weit abgenutzt, dass eine rechtssichere Kontrolle von Parkverstößen aktuell nicht möglich ist. Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkmarkierungen zeitnah wiederherzustellen, um im Anschluss wieder Parkverstöße kontrollieren und ahnden zu können.
Gegen die Aufstellung von Pollern spricht laut Vorlage die weitere Verengung des Gehwegbereichs. Dies würde dazu führen, dass Rollstuhlfahrer sowie Personen mit Kinderwagen vermehrt auf die Fahrbahn ausweichen müssten. Insbesondere an der Hausnummer 4 sei der Gehweg bereits durch eine Haustreppe und einen Lichtmast eingeschränkt. Eine Installation von Pollern an der beantragten Stelle soll daher unterbleiben.
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Dokumente
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Ort
📍 Schmiedestraße · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.
Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Schmiedestraße.
Beratungsfolge
- 25.03.2025Einstimmig nach Ergänzung des Beschlussvorschlages bei 1 Enthaltung (Grüne)
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