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Beschlussvorlage der Verwaltung

Bestellung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte

20250201 20.03.2025 Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III

🟢 Beschlossen 20.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Mitte (37. Sitzung) · Einstimmig nach Beschlussvorschlag

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Bestellung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte vorgelegt. Es wird beantragt, die Referentin der Bezirksvertretung Bochum-Nord und Ost mit sofortiger Wirkung als zweite Vertreterin der Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Mitte zu bestellen.

Die rechtliche Grundlage hierfür bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Diese schreiben vor, dass über gefasste Beschlüsse Niederschriften zu erstellen sind, welche von der jeweiligen Bezirksleitung und einer vom Gremium zu bestellenden Schriftführung zu unterzeichnen sind. Die Zuständigkeit für die Schriftführung in den Bezirksvertretungen liegt bei den Bezirksverwaltungsstellen, wobei gemäß Geschäftsordnung städtische Dienstkräfte zu bestellen sind.

Durch diese Bestellung entstehen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 120 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Ort

📍 Bochum-Mitte · automatisch zugeordnet aus dem Vorlagentext, Kartendaten © OpenStreetMap.

Automatisch aus dem Vorlagentext erkannt: Bochum-Mitte.

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