Fahrradfahrer, E-Rollerfahrer, Ampeln an den Kreuzungen Kortumstraße/Bongardstraße und an der Hans-Böckler-Straße am Übergang Citypassage/BVZ - Anregung nach § 24 GO NRW
20250190 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.02.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat in der Beschlussvorlage 20250190 auf eine Anregung nach § 24 GO NRW reagiert, die verstärkte Kontrollen von E-Scootern und Fahrrädern im Innenstadtbereich sowie die Wiedereinrichtung von Ampelanlagen an den Kreuzungen Kortumstraße/Bongardstraße und Hans-Böckler-Straße am Übergang Citypassage/BVZ fordert.
Hinsichtlich der Verkehrskontrollen nimmt die Verwaltung die Hinweise der Polizei zur Kenntnis. Es wird darauf hingewiesen, dass die Polizei im Innenstadtbereich eine erhöhte Präsenz aufweist und Verstöße gegen die Verkehrsregeln, etwa beim Befahren von Fußgängerzonen oder bei der Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung von 20 km/h, geahndet werden.
Der Antrag auf Wiedereinrichtung der Ampelanlagen wurde abgelehnt. Für den Bereich Kortumstraße/Bongardstraße wird angeführt, dass die Ampeln im Jahr 2004 entfernt wurden und die aktuelle Verkehrssituation durch die niedrige Geschwindigkeit eine sichere Überquerung der Fahrbahn ermöglicht. Die Auswertung der Unfalldaten der Polizei ergab seit der Entfernung lediglich zwei Unfälle unter Beteiligung von Fußgängern.
An der Hans-Böckler-Straße wurden bereits Maßnahmen zur Erhöhung der Aufmerksamkeit, wie die Installation taktiler Leitstreifen und die Optimierung des Radwegs, umgesetzt. Eine aktuelle Auswertung zeigt für den Zeitraum der letzten drei Jahre zwei Unfälle, bei denen Fußgänger die Fahrbahn ohne ausreichende Beachtung des Verkehrs betraten. Aufgrund des reduzierten Fahrzeugaufkommens und der geringen zulässigen Geschwindigkeit sieht die Verwaltung keine Notwendigkeit für neue Ampelanlagen, wird die Situation jedoch weiterhin beobachten.
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