Eingabe nach § 24 GO NRW zur Anregung über die Gestaltung des Husemannplatzes
20250175 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.02.2025 · Amt für Stadtplanung und Wohnen
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
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Die Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20250175 befasst sich mit einer Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung NRW zur Gestaltung des Husemannplatzes. Ein Bürger regt an, eine umfangreichere Gedenktafel zum Wirken von Fritz Husemann anzubringen.
Das Amt für Stadtplanung und Wohnen empfiehlt dem Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur, dieser Anregung nicht zu folgen. Die Verwaltung begründet diesen Vorschlag damit, dass die gegenwärtige Form des Gedenkens an Fritz Husemann mit anderen Erinnerungsorten, wie etwa vor dem Reichstag in Berlin oder der KZ-Gedenkstätte in Esterwegen, vergleichbar sei. Eine Prüfung der Anregung habe keinen neuen Erkenntnisstand ergeben.
Zudem ist vorgesehen, die baulich gesicherte Gedenktafel künftig in das Projekt „Green Cloud“ auf dem Husemannplatz zu integrieren. Eine Entscheidung über den Beschlussvorschlag wird im Ausschuss für Mobilität und Infrastruktur in der Sitzung am 19. Februar 2025 erwartet.
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