Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Süd
20250171 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 18.03.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat mit der Vorlage Nummer 20250171 den Antrag vorgelegt, Frank Riepen mit sofortiger Wirkung von seiner Funktion als Schriftführer der Bezirksvertretung Bochum-Süd abzuberafen. Die Entscheidung über diesen Vorschlag ist für die Sitzung der Bezirksvertretung am 18. März 2025 vorgesehen.
Die rechtliche Grundlage für das Vorhaben bilden die Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Gemäß diesen Regelungen ist die Bezirksverwaltungsstelle für die Schriftführung zuständig, wobei die Bestellung der Schriftführung durch städtische Dienstkräfte erfolgt. Die Niederschriften der gefassten Beschlüsse sind von der jeweiligen Bezirksbürgermeisterin oder dem jeweiligen Bezirksbürgermeister sowie von der vom Gremium bestellten Schriftführung zu unterzeichnen.
Mit der Umsetzung der Maßnahme sind laut der Vorlage keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten verbunden.
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