Abberufung einer Schriftführung für die Bezirksvertretung Bochum-Ost
20250170 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 12.03.2025 · Bez.-Verw.-Stelle Bochum-Nord III
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Bezirksverwaltungsstelle Bochum-Nord III hat mit der Beschlussvorlage Nummer 20250170 die Abberufung von Frank Riepen aus seiner Funktion als Schriftführer der Bezirksvertretung Bochum-Ost beantragt. Die Abberufung soll mit sofortiger Wirkung erfolgen.
Die rechtliche Grundlage für diesen Antrag bilden die Bestimmungen der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen sowie die Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Bochum, die Ausschüsse und die Bezirksvertretungen. Nach diesen Vorschriften ist für die Niederschrift der gefassten Beschlüsse eine Schriftführung zu bestellen, welche gemeinsam mit der jeweiligen Bezirksverantwortung die Protokolle unterzeichnet. Die Zuständigkeit für die Schriftführung in den Bezirksvertretungen liegt bei den Bezirksverwaltungsstellen, wobei die Schriftführung durch städtische Dienstkräfte zu erfolgen hat.
Die Entscheidung über den Antrag wird in der Sitzung der Bezirksvertretung Bochum-Ost am 12. März 2025 erwartet. Aus der Vorlage geht hervor, dass durch die Maßnahme keine finanziellen Auswirkungen oder jährlichen Folgelasten entstehen.
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