Sachstand forstliche Nullnutzungsflächen
20250154 · Antwort der Verwaltung · 04.02.2025 · Technischer Betrieb
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung nimmt in der Vorlage 20250154 Stellung zur Anregung des Naturschutzbeirates bezüglich des Schutzes alter Bäume und der Ausweitung forstlicher Nullnutzungsflächen. Der Beirat fordert in einer Resolution den Erhalt alter Laubbaumbestände sowie die Einrichtung von Flächen, in denen auf forstliche Nutzung verzichtet wird, um die natürliche Entwicklung und die Biodiversität zu fördern.
Der technische Betrieb führt aus, dass der städtische Forstbetrieb den Erhalt von alten Baumstrukturen als Teil des Natur- und Artenschutzes verfolgt, dabei jedoch auch die Anforderungen des Bundeswaldgesetzes wie die Verkehrssicherungspflicht und die Erholungsfunktion berücksichtigen muss. Die Struktur des Stadtwaldes setzt sich zu 14 Prozent aus Beständen von über 150 Jahren und zu 21 Prozent aus Beständen zwischen 80 und 150 Jahren zusammen. Die restlichen 65 Prozent entfallen auf aufgeforstete Flächen sowie Sukzessionswälder auf ehemaligen Industrieflächen und Halden.
Hinsichtlich der klimatischen Veränderungen weist die Verwaltung darauf hin, dass vor allem Buchenbestände durch Trockenheit und Hitze gefährdet sind. Um die Bestandesstabilität zu gewährleisten, werden Maßnahmen zur Förderung klimaresilienter Arten wie der Stieleiche oder der Hainbuche durchgeführt. Auf den Flächen der natürlichen Sukzession, wie etwa auf Halden, wird größtenteils auf forstliche Eingriffe verzichtet.
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