Eingabe nach § 24 GO NRW zum Zustand katholischer Priestergräber auf dem Hauptfriedhof Freigrafendamm
20250126 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 06.03.2025 · Technischer Betrieb
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
In einer Beschlussvorlage der Verwaltung mit der Nummer 20250126 befasst sich der Technische Betrieb mit einer Bürgeranregung gemäß § 24 GO NRW. Der Antragsteller regt an, die Inschriften auf den katholischen Priestergräbern am Hauptfriedhof Freigrafendamm wieder lesbar zu gestalten oder alternativ den Kontakt zum Stadtdechanten zu suchen, um eine Instandsetzung zu veranlassen.
Die Verwaltung schlägt vor, der Anregung nicht zu folgen. Die Begründung führt aus, dass die Pflege und Instandhaltung von Grabstätten gemäß der Friedhofssatzung sowie dem Bestattungsgesetz NRW in der Verantwortung der Nutzungsberechtigten liegt. Die Friedhofsverwaltung werde nur bei einer konkreten Handlungsnotwendigkeit oder drohenden Gefahren durch einen unordnungsgemäßen Zustand der Gräber tätig, was im vorliegenden Fall nicht gegeben sei. Für das betreffende Grabfeld bestehe zudem seit dem Jahr 2018 eine Vereinbarung zwischen der katholischen Kirchengemeinde und der Friedhofsverwaltung, wonach die Kirche als Nutzungsberechtigte für die Instandsetzung zuständig ist. Ein Kontakt mit der Gemeinde in dieser Angelegenheit sei bereits erfolgt.
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