Bochum Transparent

← alle Vorlagen

Zustand der Gehwege des Hiltroper Friedhofs

20250106 · Antwort der Verwaltung · 11.03.2025 · Technischer Betrieb

↳ Zugehörige Anfrage Anfrage der CDU-Fraktion im Bezirk Bochum Nord zum Zustand der Gehwege des Hiltroper Friedhofs · 03.12.2024
🟢 Beschlossen 11.03.2025 · Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Vorgang im Ratsinformationssystem öffnen ↗
KI-Zusammenfassung

Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Bochum-Nord reagiert, in der der Zustand der Wege auf dem Hiltroper Friedhof thematisiert wurde. Anlass waren Hinweise von Bürgern auf fehlende Wegeplatten vor dem Kolumbarium sowie auf ausspülte Schotterwege, welche die Nutzbarkeit für Rollstuhl- und Rollatorfahrer einschränken.

Der Technische Betrieb bestätigte, dass die genannten Schäden bekannt sind. Die jährlichen Haushaltsmittel für die Unterhaltung der Wege auf 23 Friedhöfe belaufen sich auf 250.000 Euro. Da aus diesem Budget auch der Ausbau neuer Bestattungsfelder finanziert werden muss, werden die verbleibenden Mittel vorrangig für die Beseitigung von Unfallgefahren eingesetzt. Sondermittel für Starkregenereignisse aus den Jahren 2023 und 2024 wurden für den Friedhof Hiltrop nicht genutzt, da dieser von den entsprechenden Ereignissen nicht betroffen war.

Bezüglich der Behebung der Schäden plant der Technische Betrieb, die Wegefläche vor der Trauerhalle im zweiten Quartal des laufenden Jahres zu sanieren. Für den Schotterweg, der aufgrund seines Gefälles regelmäßig von Ausspülungen betroffen ist, wird eine dauerhafte Pflasterung als notwendig erachtet. Die hierfür erforderlichen Haushaltsmittel können jedoch frühestens für den Haushalt ab dem Jahr 2027 beantragt werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 179 Wörter).

Beratungen

Bezirksvertretung Bochum-Nord (39. Sitzung)
11.03.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.