Antrag nach §24 GO NRW – Verkehrsberuhigung und verkehrsberuhigter Bereich in der Windthorststraße und dem nördlichen Teil der Straße Am Wiedelskamp
20250090 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 30.01.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 1 (Die Partei)
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung empfiehlt der Bezirksvertretung Bochum-Mitte, den Antrag auf Ausweisung der Windthorststraße sowie des nördlichen Teils der Straße Am Wiedelskamp als verkehrsberuhigten Bereich abzulehnen. Hintergrund der Vorlage ist ein Antrag nach §24 GO NRW.
Durch Durchfahrtssperren in der Eduardstraße und der Straße Am Hausacker hat sich der Verkehr in die angrenzenden Nebenstraßen verlagert. Zwar wurde die Windthorststraße bereits als Einbahnstraße in Richtung Norden ausgewiesen, eine abschließende Entscheidung über weitere Maßnahmen soll jedoch erst nach einer geplanten Verkehrszählung nach den Osterferien 2025 erfolgen. Diese Zählung dient der Prüfung verschiedener Verkehrsführungen sowie einer möglichen Abbindung der Windthorststraße.
Zudem wird die mögliche Umleitung der Veloroute 1 über die Straßen Am Wiedelskamp und Windthorststraße in Betracht gezogen. Die Verwaltung führt aus, dass die Anforderungen an eine Veloroute, die ein sicheres und zügiges Befahren ermöglichen soll, nicht mit der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Bereichs vereinbar sind. Eine Entscheidung über die künftige Gestaltung der Straßen soll erst nach Vorliegen der Ergebnisse der Verkehrsstudie erfolgen, um die Belange des Fuß-, Rad- und Autoverkehrs sowie der Anwohnenden zu berücksichtigen.
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