Bürgeranregung gem. §24 Gemeindeordnung NRW; hier: Fahrradstraße Glockengarten
20250073 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 19.02.2025 · Tiefbauamt
Einstimmig nach Beschlussvorschlag
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur Bearbeitung einer Bürgeranregung bezüglich der geplanten Fahrradstraße Glockengarten vorgelegt. Der vorliegende Vorschlag sieht vor, der Anregung in Teilen zu folgen.
Am Knotenpunkt Wittener Straße und Glockengarten wird im Rahmen der Vorentwurfsplanung zur Umgestaltung der Wittener Straße geprüft, ob eine Signalisierung erforderlich ist, um die Sicherheit und Befahrbarkeit für Radfahrer zu gewährleisten. Am Übergang zur Springorum-Trasse wird die Fahrradstraße erst nach der Querung beginnen. Nach dem Umbau der Querung wird die Springorum-Trasse gegenüber dem Glockengarten vorfahrtberechtigt sein.
Der Knotenpunkt Oskar-Hoffmann-Straße/Steinring ist nicht Teil der aktuellen Planung für die Fahrradstraße Glockengarten, da die Umgestaltung dieses Bereichs in einer anderen Maßnahme erfolgt. Ebenso liegt der Bereich zwischen dem Steinring und der Springorum-Trasse außerhalb der geplanten Fahrradstraße. In diesem Abschnitt sind bisher keine Unfälle zwischen Radfahrenden und ruhendem Verkehr bekannt.
Zur Verbesserung der Überquerbarkeit für Fußgänger und zur Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehrs werden an zwei Stellen Aufpflasterungen erneuert. Dabei kommen Sinussteine zum Einsatz, um den Fahrkomfort für Radfahrer nicht zu beeinträchtigen.
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