Stiftungen
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung hat auf eine Anfrage der Ratsfraktion Bündnis Deutschland zur Situation rechtlich unselbstständiger Stiftungen in Bochum reagiert. Im Fokus standen die historischen Hintergründe der „Zusammengelegten Stiftungen für Kriegsopfer und Jugendliche“. Das Amt für Finanzsteuerung gab an, dass aufgrund unvollständiger Unterlagen keine konkreten Angaben zu den Gründungsdaten oder den genauen Zeitpunkten der Zusammenführungen möglich sind. Die ersten ermittelbaren Stifter waren primär Privatpersonen. Um die Belange der Beteiligten zu wahren, sollen die Namen der Stifter in einer nichtöffentlichen Sitzung behandelt werden. Es ist jedoch dokumentiert, dass bereits vor 1933 Zusammenlegungen stattfanden und eine weitere Zusammenführung von Stiftungen im Oktober 1950 zur Verwaltungsvereinfachung erfolgte.
Über die genannte Stiftung hinaus sind der Verwaltung keine weiteren rechtlich unselbstständigen Stiftungen der Stadt Bochum bekannt. Das vorhandene Stiftungskapital wird bei der Sparkasse Bochum auf einem Festgeldkonto angelegt. Der aktuelle jährliche Zinssatz beträgt 0,001 Prozent, wobei der letzte erwirtschaftete Zinsertrag 0,16 Euro betrug.
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- 13.02.2025Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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