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Stiftungen

20250017 · Antwort der Verwaltung · 13.02.2025 · Amt für Finanzsteuerung

↳ Zugehörige Anfrage Stiftungen · 19.12.2024
🟢 Beschlossen 13.02.2025 · Rat (37. Sitzung)
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
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KI-Zusammenfassung

Die Ratsfraktion Bündnis Deutschland hat Fragen zur Historie und zum Status rechtlich unselbstständiger Stiftungen in Bochum gestellt. Im Zentrum der Anfrage stand die „Zusammengelegte Stiftung für Kriegsopfer und Jugendliche“.

In einer Antwort der Verwaltung, verfasst von Heike Lettau vom Amt für Finanzsteuerung, wurde mitgeteilt, dass aufgrund unvollständiger Unterlagen keine lückenlose Dokumentation über die Gründungs- und Zusammenführungsdaten der Stiftung vorliegt. Die ursprünglichen Stifter waren überwiegend Privatpersonen. Die Nennung der Namen erfolgt zum Schutz schutzwürdiger Belange in nichtöffentlichen Sitzungen. Die Zusammenlegung der Stiftungen fand bereits vor 1933 sowie im Jahr 1950 zur Verwaltungsvereinfachung statt.

Über die betreffende Stiftung hinaus sind der Verwaltung keine weiteren rechtlich unselbstständigen Stiftungen bekannt. Das vorhandene Stiftungskapital wird auf einem Festgeldkonto bei der Sparkasse Bochum angelegt. Der aktuelle jährliche Zinssatz beträgt 0,001 Prozent, wobei der letzte Zinsertrag 0,16 Euro betrug.

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Beratungen

Rat (37. Sitzung)
13.02.2025
Die Vorlage der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.