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Anregung gem. § 24 Gemeindeordnung NRW hier: Bearbeitung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 GO NRW durch die Verwaltung der Stadt Bochum und der politischen Gremien

20250009 · Beschlussvorlage der Verwaltung · 13.02.2025 · Referat für politische Gremien, Bürgerbeteiligung und Kommunikation

🟢 Beschlossen 13.02.2025 · Rat (37. Sitzung)
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (UWG:FB/Dahlmann)dagegen: 3 (Backs/Hohmeier/Steude)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/FASG/OB)
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KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 20250009 schlägt die Verwaltung vor, den Anregungen und Beschwerden eines Antragstellers nicht zu folgen. Der Antragsteller regt Änderungen im Verfahren zur Umsetzung von Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) an und erhebt zudem Beschwerden im Zusammenhang mit früher eingereichten Anregungen.

Die Verwaltung begründet den Vorschlag damit, dass die angeregten Änderungen nicht im Einklang mit dem § 24 GO NRW stehen. Die gesetzliche Norm sieht keine aktive Einbindung oder eine verpflichtende Diskussion der Antragsteller bei der Vorbereitung oder Befassung der Gremien vor. Zwar bietet die Anlage 3 der Bochumer Hauptsatzung die freiwillige Möglichkeit, Antragstellern eine bis zu zehnminütige Anhörung einzuräumen, ein erörternder Austausch ist jedoch nicht vorgesehen. Die inhaltliche Befassung mit Anregungen und Beschwerden liegt nach der Gemeindeordnung und den städtischen Regelungen ausschließlich bei den zuständigen politischen Gremien und deren Mandatsträgern. Da die eingereichten Anregungen nicht den Vorgaben des § 24 GO NRW entsprechen, sieht die Verwaltung keine Grundlage für eine Umsetzung.

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Beratungen

Rat (37. Sitzung)
13.02.2025
Mehrheitlich nach BeschlussvorschlagEnthaltungen: 4 (UWG:FB/Dahlmann)dagegen: 3 (Backs/Hohmeier/Steude)dafür: 67 (SPD/Grüne/CDU/BD/FDP/FASG/OB)